Kein Herz für Außendienstler

Wer auswärts tätig ist, kann dem Finanzamt gegenüber unter bestimmten Voraussetzungen einen Verpflegungsweiterlesenaufwand geltend machen. Welche Regeln dabei zu beachten sind, hatte kürzlich der Bundesfinanzhof zu entscheiden.

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Microsoft stopft gefährliche Schwachstellen

Wer Produkte des Softwareherstellers Microsoft nutzt, muss erneut Hand anlegen. Denn es gilt, zahlreiche gefährliche, bereits ins Visier genommene Sicherheitslücken zu schließen.

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VKB sieht „keinen Konzentrationsbedarf“

Die Präsentation der Bilanz 2012 der Versicherungskammer Bayern war stark von der Diskussion um eine Neuordnung in der Landschaft der öffentlichen Versicherer geprägt. Umso weiterlesen wurden die guten eigenen Ergebnisse betont.

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Streit um Auffahrunfall

Wer auffährt, hat Schuld – so die gängige Meinung. Dass es auch Ausnahmen von dieser Regel gibt, belegt ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Hamm.

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Wenn der Dritte droht

Wer möchte schon gerne in Gefahr geraten, mit seinem ganzen Vermögen zum Schadenersatz verpflichtet zu sein? Das jedenfalls sieht der Gesetzgeber (§ 823 BGB) vor, wenn jemand vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt.

Durch Abschluss einer Privat-Haftpflichtversicherung kann man sich vor den finanziellen Folgen von Schadenersatzansprüchen eines fahrlässig geschädigten Dritten schützen.  Auch der Geschädigte wird geschützt.

Bei berechtigten Ansprüchen bekommt er von der Versicherung Schadenersatz, den er sonst vielleicht nicht bekommen hätte, z.B. bei einem vermögenslosen Schädiger. Das sollte Grund genug sein, diesen Schutz auf jeden Fall zu haben.

Über alle eingeschlossenen Details und Möglichkeiten beraten wir Sie gerne.

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